31.07.2015

Girokonto: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte der Geschäftskunden von Banken gestärkt. Demnach dürfen Geldinstitute nicht einfach pauschal eine Gebühr für Falschbuchungen verlangen, wie die Richter mit einem Urteil bestätigten. Ein Versicherungsmakler erhält nun von seiner Sparkasse 77.600 Euro zurück (Az.: XI ZR 434/14).

Viele Bundesbürger wissen nicht, wie sie sich vor Elementarschäden schützen können. Das legt die Umfrage eines großen öffentlichen Versicherers in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nahe. Demnach fühlen sich nur 31 Prozent der Befragten gut oder sehr gut informiert, wie sie sich vor Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen oder Schneemassen schützen können. In allen anderen Sparten, etwa der Kfz- und Hausratversicherung, war das Wissen der Befragten weit ausgeprägter. Für die