07.09.2015
Anpassung der Pflegestufe auch rückwirkend möglich
Sparten
Private Krankenversicherung: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die Rechte von Privatpatienten in der Pflegeversicherung gestärkt. Demnach ist eine Erhöhung der Pflegestufe auch rückwirkend möglich, wenn der Versicherer nicht ausreichend beraten hat. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig (Az. L 10 P 134/14)