02.03.2020
Coronavirus - Was zahlt der Reiseveranstalter oder Reiserücktrittsversicherer?
Urlaub und Freizeit
Die Reiserücktrittsversicherer müssen in der Regel nicht zahlen, wenn ein Versicherter Angst hat sich mit dem Coronavirus anzustecken - und deshalb nicht reisen will. Anders sieht es hingegen aus, wenn eine Person schon erkrankt ist und deshalb die Reise nicht anbrechen darf. In bestimmten Situationen muss auch alternativ der Reiseveranstalter ein kostenfreies Storno ermöglichen.