29.06.2020

Der staatliche Versicherungsschutz für den Verlust der Arbeitskraft und damit des Einkommens ist sehr gering: Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten nur Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können — egal in welcher Tätigkeit. Hingegen ist das Risiko „Berufsunfähigkeit“ seit einer Rentenreform im Jahr 2001 nicht mehr durch den staatlichen Schutz abgedeckt.