20.07.2020

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten seit dem 17.07.2020 neue Regeln, wenn ein Gespann mit Anhänger unterwegs ist und dieser Anhänger in einen Unfall verwickelt wurde. Künftig kommt der Versicherer der Zugmaschine für den Schaden auf, sofern der Hänger nicht gefahrerhöhend wirksam wird. Zuvor mussten sich Kfz- und Anhängerversicherer die Kosten hälftig teilen. Experten rechnen mit sinkenden Kosten für Anhänger-Versicherungen.