05.10.2020
Mit „Gefälligkeitsattest“ die Maskenpflicht umgehen? Das kann sich bitter rächen
Aktuelles
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes kann lästig sein. Wer sich von der Pflicht befreien lassen will, braucht einen Attest des Arztes. Doch „Gefälligkeitsatteste“ sind rechtswidrig und bergen Risiken.